Beratung Berreiter

Verfahrensverzeichnis​

Auf Antrag (vgl. § 4g BDSG) hat jedes Unternehmen die unter § 4e BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) festgesetzten Angaben zum Unternehmen, Unternehmenszweck und den Kreis der Betroffenen verfügbar zu machen. Wir kommen dieser Verpflichtung in Form dieser Veröffentlichung nach.

1. Firmendaten der verantwortlichen Stelle

Beratung Berreiter, Inhaber Manfred Berreiter, Thalhausen 12, 84553 Halsbach

2. Leiter der verantwortlichen Stelle sowie Leiter IT

Manfred Berreiter, Thalhausen 12, 84553 Halsbach

3. Anschrift der verantwortlichen Stelle

Beratung Berreiter, Inhaber Manfred Berreiter, Thalhausen 12, 84553 Halsbach

Telefon: +49 8623 9858250

Mail: info at beratung-berreiter.de

4. Zweckbestimmungen der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung

Der Hauptzweck der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist die Anbahnung, Durchführung und Abwicklung von Kundenverträgen. Nebenzwecke sind die Verwaltung von Dienstleistern, Lieferanten und Geschäftspartnern.

5. Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten und Datenkategorien

Um die unter Punkt 4 aufgeführten Zweckbestimmungen durchzuführen, erheben, nutzen und verarbeiten wir personenbezogene Daten der nachfolgenden Personengruppen:

Kundendaten (Adressdaten, Vertragsdaten, Kontoverbindungen)

Lieferantendaten (Adressdaten, Vertragsdaten, Kontoverbindungen),

Geschäftspartnern (Adressdaten)

Interessenten (Adressdaten)

Veranstaltungsteilnehmer (Identifikations- und Adressdaten)

6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können

  • Öffentliche Stellen, die Daten auf Grund gesetzlicher Vorschriften erhalten (z. B. Behörden)
  • Interne Stellen, die an der Ausführung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt sind (Buchhaltung, Rechnungswesen, Marketing, Vertrieb, Telekommunikation und EDV)
  • Externe Stellen, die an der Abwicklung von Geschäftsprozessen beteiligt sind (Geschäfts und Kooperationspartner)
  • Auftragsdatenverarbeiter gemäß § 11 BDSG
  • Kreditinstitute (Zahlungsverkehr)

7. Regelfristen für die Löschung der Daten

Die Löschung der Daten erfolgt nach Ablauf der gesetzlichen, satzungsmäßigen oder vertraglichen Aufbewahrungsfristen. Daten, welche keiner Aufbewahrungspflicht unterliegen, werden nach Wegfall der unter Nr. 4 beschriebenen Zweckbindung gelöscht.

8. Datenübermittlung an Drittstaaten

Eine Übermittlung von Daten an Drittstaaten findet nicht statt.